Sehr geehrte Damen und Herren,
Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können nur
bis 1.000 € im Monat steuerlich berücksichtigt werden. Nicht unter diese
Begrenzung fallen jedoch Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände...
Montag, 2. Dezember 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können nur
bis 1.000 € im Monat steuerlich berücksichtigt werden. Nicht unter diese
Begrenzung fallen jedoch Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände...