Sehr geehrte Damen und Herren,
Badrenovierungskosten können nicht anteilig als Kosten für ein häusliches
Arbeitszimmer geltend gemacht werden, da ein Badezimmer überwiegend
privaten Wohnzwecken dient.
Dienstag, 1. Oktober 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
Badrenovierungskosten können nicht anteilig als Kosten für ein häusliches
Arbeitszimmer geltend gemacht werden, da ein Badezimmer überwiegend
privaten Wohnzwecken dient.